Schulbegleitung
Inklusion bedeutet Vielfalt anzuerkennen und zu leben! Ziel der Schulbegleitung es, jedem Menschen die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft zu geben.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse im Bereich Lernen, Verhalten oder Alltagsbewältigung einen individuellen Unterstützungsbedarf benötigen und helfen dabei, ein Gleichgewicht zwischen sonderpädagogischem Förderbedarf und gemeinsamen Lernen herzustellen.
Die Form der Unterstützung wird in Absprache mit allen Beteiligten im Hilfeplanverfahren festgelegt und an die Bedürfnisse Ihres Kindes sowie die schulischen Gegebenheiten angepasst.
Schulbegleitung bietet:
- die Ermöglichung des Besuchs der geeigneten Schulform
- die Förderung der Teilhabe am Unterricht sowie am gemeinschaftlichen Schulleben
- Begleitung und Orientierungshilfen im Schulalltag (Schulweg, Schulgelände, Klassenzimmer)
- Unterstützung und Beaufsichtigung des Schülers im Unterricht (Strukturierungshilfen von Unterrichtsinhalten und Arbeitsmaterial, Verständnisförderung bei Aufgabenstellungen, etc.)
- Impulse zur Förderung der Konzentration, Aufmerksamkeit und Regelakzeptanz
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern (Herstellung von Kontakten, Anleitung bei der Teilnahme an Gruppensituationen, etc.)
- Hilfe zur Abwehr von Konfliktsituationen und Gefahrenmomenten
- Hilfestellung bei pflegerischen Tätigkeiten (Umkleidehilfe im Sportunterricht, Hilfestellung bei Toilettengängen, etc.)
- Begleitung bei Schulfahrten, Klassenausflügen und im Offenen Ganztag
Was Sie noch über Schulbegleitung wissen sollten:
Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und damit für Sie kostenlos. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung oder Kinder und Jugendliche, die den Schulalltag nicht selbstständig bewältigen können.
Liegt ein geistiges oder körperliches Handicap vor (Förderschwerpunkt geistige-, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen) richtet sich die Hilfe nach § 54 SGB XII. Die Übernahme der Kosten erfolgt durch den örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger.
Bei einer seelischen Beeinträchtigung (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) wird die Hilfe nach § 35 SGB VIII bei den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Städten und Landkreisen beantragt.
Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne.