Kurberatung
(» Kuren für pflegende Angehörige: klicken Sie HIER)
1. Kurberatung für Mütter und Väter
Zunehmende Alltagsbelastungen treffen vor allem die in Familienverantwortung stehenden Mütter und Väter. Erschöpfung, Stress, ständiger Zeitdruck, Überforderung, schwierige familiäre und oft auch finanzielle Verhältnisse sind nur einige der Belastungen mit denen Mütter/Väter im Alltag zu kämpfen haben. Nicht selten machen diese Belastungen krank - Mütter, Väter und oft auch ihre Kinder.
Die Gesundheit von Müttern, Vätern und Kindern verdient einen ganz besonderen Schutz!
Während der 3-wöchigen Kurmaßnahme erhalten die Mütter/Väter eine individuell ausgerichtet Therapie. Neben der medizinischen Behandlung gehören dazu auch eine psychosoziale Therapie in Form von Einzel- und Gruppengesprächen sowie begleitende Gesundheit und Freizeitangebote. Eine altersgemäße Kinderbetreuung ermöglicht den nötigen Freiraum, diese Angebote wahrzunehmen. Behandlungsbedürftige Kinder erhalten ebenfalls die für sie notwendigen Therapien. Darüber hinaus gibt es gemeinsame Aktionen zur Stärkung der Mutter/Vater-Kind-Beziehung.
Wir beraten und unterstützen Sie:
- beim Antragsverfahren in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und der Beihilfestelle
- bei der Auswahl einer für Sie geeignete Klinik (Therapiemöglichkeiten, Abläufe, Kinderbetreuung)
- beim Widerspruchsverfahren, wenn die Kur abgelehnt wurde
- bei der Finanzierung der Maßnahme
- bei der Sicherstellung der Nachhaltigkeit durch Kurnachsorgeangebote
- bei der Vermittlung an ortsnahe Fachdienste und andere Beratungsstellen zur weiteren Unterstützung
Was Sie über eine Kur für Mütter, Väter und Kinder wissen sollten:
- Die 3-wöchige Maßnahme ist eine Pflichtleistung der Krankenversicherung, welche die Kosten nach Prüfung übernimmt. Es verbleibt für Sie ein gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil. Über die Finanzierungsmöglichkeiten beraten wir Sie gerne.
- Zur Beantragung der medizinisch notwendigen Gesundheitsmaßnahme benötigen Sie
ein Attest des behandelnden Arztes. - Die Möglichkeit zur Aufnahme besteht in der Regel für Kinder bis 12 Jahre, in besonderen Fällen bis 14 Jahre. Für Kinder mit einer Einschränkung nach §35 SGB VIII gelten keine Altersgrenzen.
2. Kurberatung für pflegende Angehörige
Die Pflege und Versorgung Angehöriger insbesondere in der häuslichen Umgebung kostet viel Kraft und Energie. Unabhängig von der Erkrankung des Angehörigen werden Pflegende gefordert und sind oft fremdbestimmt. Alltägliche Dinge werden zum Luxus und eigene Bedürfnisse werden hinten angestellt
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, kennen Sie die körperlichen, psychischen und sozialen Belastungen
Kuranspruch pflegender Angehöriger
Vielen pflegenden Angehörigen ist nicht bekannt, dass sie eine Kur (stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme) in Anspruch nehmen können, um ihre Gesundheit und Pflegefähigkeit zu erhalten. Die ganzheitliche medizinische Maßnahme dient der körperlichen und seelischen Stärkung und berücksichtigt die individuelle Situation.
Sie stehen im Mittelpunkt der Maßnahme - eine Kur hilft Ihnen Kraft zu tanken. In einer Kur haben Sie die Möglichkeit:
- den Blick einfach einmal auf sich zu lenken
- körperliche Beschwerden gezielt anzugehen
- zu lernen, wie Sie Ihre individuelle Pflegesituation verbessern können
- Netzwerke zu knüpfen und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen
- gestärkt nach einer Kur den Pflegealltag zu meistern
Wir beraten und unterstützen Sie dabei:
- die Versorgung Ihres Angehörigen während der Kur sicher zu stellen. In einigen Kliniken besteht auch die Möglichkeit den Pflegebedürftigen mitzunehmen oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Nähe unterzubringen.
- bei der Auswahl einer für Sie geeigneten Klinik
- beim Antragsverfahren in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträger
- bei der Finanzierung der Maßnahme
- beim Widerspruchsverfahren, wenn die Kur abgelehnt wird
Was Sie über eine Kur für pflegende Angehörige wissen sollten:
Sie können eine Kur beantragen
- wenn Sie einen Angehörigen pflegen
- die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen vom Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt wurde und seit mindestens 6 Monaten besteht
- die Pflegesituation Sie stark belastet und sich auf Ihren Gesundheitszustand auswirkt
- der Hausarzt durch eine ärztliche Verordnung die Notwendigkeit der Kurmaßnahme bescheinigt
Die Maßnahme ist eine Pflichtleistung und wird i.d. Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Es verbleibt für Sie aber ein vorgeschriebener Eigenanteil. Die Versorgung des Pflegebedürftigen wird über die Pflegeversicherung SGB XI), in Ausnahmefällen über SGB V finanziert. Über die Finanzierungsmöglichkeiten beraten wir Sie gerne.