Das Behindertentestament
"Wer kümmert sich um mein Kind mit Behinderung, wenn ich nicht mehr da bin?"
Diese Frage beschäftigt besonders Eltern, die einen Zugriff des Staates auf das Vermögen über die Interessen ihres Kindes hinweg befürchten. Der Caritasverband für die Region Eifel bietet daher eine Informationsveranstaltung speziell zu diesem Thema an: mit dem sogenannten "Behinderten-Testament" kann das Vermögen weitgehend geschützt werden. Unter einem Behinderten-Testament versteht man im Erbrecht die Gestaltung eines Testamentes mit dem Ziel, dass der Erbe trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung erhält, ohne dass das vererbte Vermögen eingesetzt werden muss. Eine typische Gestaltung bildet hierbei die Anordnung einer Nacherbschaft bei gleichzeitiger Testamentsvollstreckung. Der Vortrag gewährt den Teilnehmern zunächst einen Überblick über die relevanten erb- und sozialrechtlichen Regelungen, um ihnen anschließend die konkrete Gestaltung und Wirkungsweise eines Behindertentestaments zu vermitteln.
Die Veranstaltung ist insbesondere für Eltern oder Angehörige von Menschen mit Behinderung gedacht, die ihre Vermögensnachfolge für den Todesfall regeln möchten, ist jedoch ebenso geeignet für Fachkräfte im psychiatrischen Arbeitsfeld oder im Bereich von Betreuung und Beratung sowie grundsätzlich offen für alle am Thema Interessierten.