Mitarbeitervertretung (MAV)
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist ein von den Mitarbeitenden des Verbandes gewähltes Gremium, ähnlich den Betriebsräten. Sie achtet darauf, dass alle Mitarbeiter gleich und gerecht behandelt werden. Grundlage ist dabei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmer. Sie wird für 4 Jahre gewählt.
Die MAV nimmt Anregungen und Beschwerden der Arbeitnehmer entgegen, trägt sie dem Dienstgeber vor und wirkt auf ihre Erledigung hin. Im Rahmen ihrer Rechte ist die MAV zu Maßnahmen innerbetrieblicher Information und Zusammenarbeit anzuhören. Einstellungen, Eingruppierungen, Vertragsänderungen, Änderung der Arbeitszeit und weitere Angelegenheiten erfolgen nur mit Zustimmung der MAV.