Vortrag: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Inhalt
"Zählt mein Wille?" Diese Frage wird akut, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche und Bedürfnisse zu äußern, etwa infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung. Was hätte die Person gewollt? Ärzte müssen nach dem Grundsatz handeln, Leben zu erhalten; Angehörige sind durch persönliche Betroffenheit oft gelähmt und die Verantwortung, für einen lieben Menschen Entscheidungen zu treffen, lastet schwer auf ihnen.
"Wie kann ich sicherstellen, dass mein eigener Wille zählt und nicht der Wille anderer, die mich und meine Einstellungen nicht kennen?" Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist es jedem möglich, seinen Willen verbindlich festzulegen. Im Vortrag werden die Vorsorgemöglichkeiten im Einzelnen vorgestellt. Darüber hinaus wird basierend auf der aktuellen Gesetzeslage die seit 1. Januar 2023 geltende Ehegattennotvertretung erläutert sowie die damit einhergehenden Probleme angesprochen.
Zielgruppe
Alle Betroffenen oder am Thema Interessierten.