Betriebliches Eingliederungsmanagment

Gut zurück in den Arbeitsalltag...
Eine längere Erkrankung kann vieles verändern und die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu einer Herausforderung machen. Wir unterstützen unsere Mitarbeitenden deshalb mit einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
Ziel des BEM ist es, gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitenden Wege zu finden, um möglichst die Arbeitsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen und so den Arbeitsplatz zu sichern.
Wann kommt ein BEM infrage?
Ein BEM wird angeboten, wenn Mitarbeitende innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Dabei werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen eine Reha-Maßnahme durchgeführt wurde oder es zu einem Arbeitsunfall gekommen ist.
Das BEM ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot. Mitarbeitende können selbst entscheiden, ob sie es annehmen möchten. Selbst nach einer Zustimmung kann das Verfahren jederzeit beendet werden.
Gemeinsam suchen wir nach Lösungen
Nach der Zustimmung zum BEM nimmt unsere BEM-Beauftragte mit den Mitarbeitenden Kontakt auf. In einem persönlichen Gespräch wird zunächst gemeinsam geschaut: Was wird für eine gute Rückkehr in den Arbeitsalltag benötigt?
Dazu gehören beispielsweise:
- Anpassungen der Arbeitsorganisation oder des Arbeitsplatzes
- die Organisation technischer Hilfsmittel
- Unterstützung bei der Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen
- die Vermittlung an externe Beratungs- und Unterstützungsangebote
- Beratung bei persönlichen Fragestellungen rund um die Rückkehr in den Arbeitsalltag
Vertraulich und freiwillig
Der Schutz der persönlichen Daten und die Vertraulichkeit haben im BEM einen hohen Stellenwert. Die am Verfahren beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht. Informationen werden nicht ohne Zustimmung der betroffenen Mitarbeitenden weitergegeben.
Auf Wunsch können Mitarbeitende außerdem eine Person ihres Vertrauens, ein Mitglied der Mitarbeitervertretung oder den Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärztin in das Verfahren einbeziehen.Für eine gute Rückkehr
Das BEM endet nicht zwangsläufig mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Im Rahmen einer Nachsorge wird gemeinsam betrachtet, wie die Wiedereingliederung verlaufen ist und ob weitere Unterstützung sinnvoll oder notwendig ist.