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Wege aus den Schulden

Schuldner- und Insolvenzberatung

Wir stehen Ihnen zur Seite

Für wen sind wir da? 

Für Menschen in einer schwierigen finanziellen  Situation, die:

  • Den Überblick über ihre Finanzen verloren haben
  • Überschuldet sind, oder von Überschuldung bedroht sind
  • Sich in einem Insolvenzprozess befinden, oder einen Insolvenzprozess anstreben
  • Menschen die durch Überschuldung von Obdachlosigkeit bedroht sind

Wie wir helfen können:

  • Wir helfen durch Information, Beratung, Begleitung
  • Beim Stellen von Anträgen, Ausfüllen von Formularen
  • Beim Schaffen einer Übersicht ihrer finanziellen Situation
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahren
  • Bei der Kontoumwandlung in ein P-Konto

Unsere Hilfe erfolgt zeitnah, kostenfrei und unabhängig von Konfession, Weltanschauung oder Nationalität. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist dabei selbstverständlich.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist es sinnvoll, Kontakt zur Schuldner- und Insolvenzberatung aufzunehmen?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren haben oder Ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, melden Sie sich bitte gerne bei uns. Es ist nicht wichtig, ob es sich um eine kleine oder eine hohe Belastung handelt.

Wer hilft mir?

Die Beratung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal mit akademischem Abschluss und langjähriger Erfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung. Zur Klärung von Fragen und Terminen können Sie sich gerne an eine der angegebenen Telefonnummern (siehe rechte Spalte) wenden. Wir verfügen über Beratungsbüros in Simmerath, Kall, Schleiden und Mechernich.

Ist die Beratung kostenfrei?

In der Regel ja; die Finanzierung unserer Schuldnerberatungsstellen ist jedoch regional unterschiedlich geregelt. Bei näheren Fragen wenden Sie sich gerne an die BeraterInnen. Erstgespräche sind generell kostenfrei.

Mein Konto ist gepfändet, was kann ich tun?

Beantragen Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung Ihres bisherigen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ("P-Konto"). Das sogenannte "P-Konto" schützt einen Freibetrag, der dem Schuldner erlaubt, weiterhin am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Den jeweiligen Freibetrag finden Sie in der aktuellen Pfändungstabelle (siehe rechte Spalte).

Der Freibetrag wird erhöht, wenn unterhaltsberechtigte Personen von Ihrem Einkommen unterstützt werden müssen.

Eine Bescheinigung für die Umwandlung des normalen Kontos in ein P-Konto sowie die Erhöhung der Freibeträge für weitere Unterhaltsberechtigte kann auf Anfrage von uns ausgestellt werden.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Seit dem 30.12.2020 wurde die Laufzeit eines Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre verkürzt.

Was passiert im Insolvenzverfahren?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren beginnt mit einem Eröffnungsbeschluss durch ein Insolvenzgericht und endet mit der Erteilung der Restschuldbefreiung. Dadurch erlangt der Schuldner seine Solvenz (Zahlungsfähigkeit) zurück. Während der Insolvenzdauer hat der Schuldner verschiedene Obliegenheiten zu erfüllen, z. B. Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, Abgabe des pfändbaren Einkommensanteils, Arbeitsplatzsuche und mehr.

Vom zuständigen Insolvenzgericht wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Dessen Aufgabe ist es, während der Verfahrensdauer die Gläubiger über die Vermögenslage des Schuldners zu informieren und ggf. Finanzmittel zu verteilen.

Bei Bedarf sind wir auch während des laufenden Insolvenzverfahrens für Sie da.

Der Gerichtsvollzieher kommt. Was muss ich tun?

Der Gerichtsvollzieher handelt im Auftrag des Vollstreckungsgerichtes. Es wird aufgrund des Antrags eines Gläubigers tätig und beauftragt den Gerichtsvollzieher damit, bestimmte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie z.B. Abgabe der Vermögensauskunft, Lohn- und Gehaltspfändung vorzunehmen.

Falls der Gerichtsvollzieher Sie nicht in sein Büro vorlädt und Sie zu Hause aufsuchen will, hat er das Recht Ihre Wohnung zu betreten und festzustellen, ob verwertbare Vermögensgegenstände gepfändet werden können. Alle existenziell notwendigen Gebrauchsgüter dürfen nicht gepfändet werden. In der Regel kündigt er sein Kommen schriftlich 2 - 3 Wochen vorher an.

Nehmen Sie den Termin nicht wahr, folgt oftmals ein Haftbefehl, der aber bei sofortiger Abgabe der Vermögensauskunft außer Kraft gesetzt wird.

Komme ich mit meinen Schulden ins Gefängnis?

Schulden sind nicht gleich Schulden. Es gibt Konsumschulden, z.B. Versandhausschulden oder Energieschulden, die nicht mit einer Gefängnisstrafe belegt werden.

Anders verhält es sich mit Geldbußen und Forderungen aus Straftaten, diese können nicht im Rahmen einer Insolvenz erledigt werden, da dies dem Sinn einer Buße widersprechen würde. Sollten Sie eine Geldbuße nicht bezahlen können, ist u.U. auch die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit möglich. Dies muss jedoch bei dem zuständigen Gericht beantragt und bewilligt werden. Dieser Weg ist nur für bestimmte Straftaten offen. 

YouTube-Videos der Schuldnerberatung

  • Video 1 und 2: Die wichtigsten Begriffe und Schritte in zwei Teilen: Vollstreckung, Titel, Insolvenzverfahren, Schuldenbereinigungsplanverfahren... das alles ist für den Laien kaum zu verstehen. Wir haben deshalb zwei Videos erstellt, in denen alles so einfach wie möglich erklärt wird. Mit 25 bzw. 45 Minuten Länge sind es sicherlich keine Spots – kürzer geht es bei der komplexen Materie allerdings nicht, wenn man die "Spielregeln" wirklich kennen will. Wir haben zudem verschiedene Startlinks gesetzt, die es ermöglichen, sich bestimmte Bereiche direkt anzuschauen. Wegen des hohen Datenvolumens empfehlen wir, die Videos in einem WLAN anzuschauen.

    • Teil 1: Vollstreckung und Vollstreckungsschutz.
      In diesem Teil wird nicht nur alles Wichtige erklärt, er dient auch als Grundlage für Teil 2.

    • Teil 2: Verbraucherinsolvenzverfahren

  • Video 3: Anlegen von Ordnern: Wie kann ich verhindern, dass ich den Überblick über meine Post verliere?

Schuldner- und Insolvenberatung: Teil 1

  1. Titel
  2. Gerichtsvollzieher
  3. Vermögensauskunft
  4. Lohnpfändung
  5. Kontopfändung
  6. P-Konto / Freibeträge

Schuldner- und Insolvenberatung: Teil 2

  1. Außergerichtllicher Einigungsversuch (AEV)
  2. Schufa
  3. Start des AEV
  4. Scheitern des AEV
  5. Start Insolvenzverfahren
  6. Treuhänder
  7. Prüftermin
  8. Ausgenommene Forderungen
  9. Schlusstermin, 
    Restschuldbefreiung
  10. Versagungsgründe
  11. Wohlverhaltensphase

Übersichtlichtes Anlegen von Ordnern

Bei einer Überschuldung wächst die Briefpost schnell auf ein unübersichtliches Maß. Manchen fällt es schwer, noch eine sinnvolle Ordnung herzustellen. In unseren Beratungen werden wir deshalb immer wieder gefragt, wie man nun am besten vorgeht; unser kurzes Video zeigt, wie Sie den Überblick behalten. Ein gut angelegter Ordner beschleunigt zudem die ersten Schritte in unseren Sprechstunden.
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Norbert Telöken
Schuldner- und Insolvenzberatung
+49 2445 8507-276
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n.teloeken@caritas-eifel.de
Offene Sprechstunde Schleiden
Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr
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Schuldner- und Insolvenzberatung EU - Flyer

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Schuldner- und Insolvenzberatung, Flyer für die StädteRegion Aachen

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Lohnpfändungstabelle - Schuldnerberatung

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