Zentrale Unterbringungseinrichtung
Menschen auf der Flucht werden nach ihrer Ankunft in Deutschland registriert und können einen Asylantrag stellen. Danach werden sie für etwa zwei Wochen in eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und schließlich in die Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) untergebracht, wo sie zur Ruhe kommen und an die Sprache, Kultur und das Leben bei uns herangeführt werden sollen. Eine von zahlreichen ZUEn befindet sich seit 2018 in Schleiden-Vogelsang. Hier helfen wir den Bewohner*innen, das Asylverfahren ausreichend zu verstehen, um selbstverantwortlich handeln und entscheiden zu können. Das dezentrale Beschwerdemanagement dient den geflüchteten Menschen als unmittelbare Anlaufstelle bei Beschwerden jeglicher Art.
Beratung zum Asylverfahren und angrenzender Fragen im Rahmen des Asylgesetzes, der Qualifikationsrichtlinie, der Dublin-III-Verordnung sowie des Aufenthaltsgesetzes
- Vorbereitung auf das Erstinterview und auf die Anhörung gemäß §25 AsylG beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Erläuterung des deutschen Asylverfahrens und damit verbundener verwaltungsrechtlicher Schritte und Abläufe in Deutschland
- Klärung von Rechten und Pflichten der Antragsteller während des Asylverfahrens und danach
- Erläuterung der Begründung der Bescheide
- Erläuterung und Besprechung der Perspektiven: Schutzstatus, Abschiebung, Aufenthalt, Familiennachzug, Rechtschutzmöglichkeiten sowie Unterstützung der Asylantragsteller bei der Kontaktaufnahme mit Rechtsanwälten zur effizienten Rechtsverfolgung
- Antragsstellung in den Bereichen Arbeit (Beschäftigungserlaubnis) und Sprache (Integrationskurs)
Dezentrales Beschwerdemanagement
Wir beraten und unterstützen Sie
- bei Beschwerden aller Art (mit dem Betreuungsverband, der Bezirksregierung vor Ort, der Zentralen Ausländerbehörde oder dem Sicherheitsdienst vor Ort)
- sofern eine Verletzung der Menschenwürde vorliegt oder die Beschwerde vor Ort nicht lösbar ist, wird diese an die Fachbegleitung sowie die Überregionale Koordinierungsstelle des MKFFI weitergegeben
Ziel ist es
- in geschützter Athmosphäre Anliegen und Beschwerden anzusprechen
- ein gegenseitiges Verstehen und Verstandensein unter den Beteiligten zu fördern
- Diskriminierung zu vermeiden
- möglichst vor Ort konstruktive Lösungsansätze zu erarbeiten
- Abhilfe für die Beschwerden zu schaffen
- Ursachen für persönliche Problemlagen zu erarbeiten
- Frauenrechte anzunehmen und die Möglichkeit für Empowerment zu schaffen
- übergeordnete Beschwerden mit dem Beschwerdebeauftragten des MKFFI zu koordinieren