Tagesstätte

Hier können Menschen mit einer psychischen Erkrankung eine neue Lebensperspektive finden.

Eine psychische Krankheit kann jeden Menschen treffen. Unabhängig von Alter, sozialer Schicht oder der Umgebung.

Die Tagesstätte

·         wendet sich an alle, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung derzeit weder auf dem freien Arbeitsmarkt noch in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten können

·         hat zum Ziel, durch tagesstrukturierende Angebote und begleitende Gespräche die Lebensqualität ihrer Besucher zu verbessern

·         will mit kontinuierlichen, verlässlichen und vorhersehbaren Angeboten in einer überschaubaren Gruppe soziale und gesundheitliche Stabilisierung fördern

·         dient überwiegend der sozialen Rehabilitation und hilft, Klinikaufenthalte zu vermindern bzw. zu vermeiden

·         stellt eine Alternative zur Heim- oder Klinikunterbringung dar

 

Wir bieten an:

·         Ergotherapie (arbeiten mit verschiedenen Materialien, z.B. Seide, Ton, Holz, Papier, Peddigrohr, Mosaiksteinen ...)

·         Hauswirtschaftliches Training (gemeinsames Kochen, Backen)

·         Freizeitangebote (z.B. Besuch von Musen, Schwimmbädern, Zoos, Städten, Weihnachtsmärkten, Wandern, ...)

·         Gruppenaktivitäten (z.B. Ausflüge, Kochen oder Gruppenarbeiten)

·         begleitende Gespräche

·         Unterstützung bei der Lebensgestaltung

·         Förderung der Selbstständigkeit

·         "Schnuppertage":

o    kennenlernen der Tagesstätte

o    Möglichkeit eines unverbindlichen Informationsgesprächs

o    den Alltag in der Tagesstätte kennenlernen

 

Was sie noch wissen sollten:

·         Wir unterliegen der Schweigepflicht

·         Der Landschaftsverband Rheinland trägt die Kosten für den Besuch der Tagesstätte, wenn Ihr Einkommen und Vermögen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet

·         Die Fahrtkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Landschaftsverband erstattet

·         Die Aufnahme in die Tagesstätte setzt eine verbindliche Teilnahmevereinbarung an mindestens drei Tagen wöchentlich voraus

·         Die Zusammenarbeit mit einem niedergelassenen Facharzt für Psychiatrie ist Voraussetzung