Schulbegleitung

Schulbegleitung

                          


Der Schulbegleiter ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen den Besuch der für sie geeigneten Schulform. Das Hilfsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung zum Schulbesuch auf individuelle Unterstützung angewiesen sind. Die Schulbegleitung hilft den Schülern bei der Verständigung und der Teilhabe am gemeinschaftlichen Schülerleben. Sie unterstützt ihn, die klassenbezogenen Angebote des Lehrers anzunehmen und zu verarbeiten. Sie hilft bei lebenspraktischen Verrichtungen, erledigt die anfallenden Pflegetätigkeiten während der Schulzeit und unterstützt ganz allgemein bei der Orientierung im Schulalltag.

Schulbegleitung bietet:

  • Begleitung und Orientierungshilfen auf dem Schulweg, Schulgelände und Klassenzimmer
  • Unterstützung und Beaufsichtigung während der Unterrichtszeiten
  • Umkleidehilfen beim Sportunterricht
  • Hilfestellung bei Toilettengängen
  • Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien
  • Hilfestellung bei der Einnahme von Pausenmahlzeiten
  • Hilfe zur Abwehr von Gefahrenmomenten
  • Begleitung bei Schulfahrten, Klassenausflügen und Unterrichtsgängen

Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung bestimmen sich nach den persönlichen Erfordernissen des Schülers. Grundsätzlich können alle Eltern, deren Kinder und Jugendlichen den Schulalltag nicht selbstständig bewältigen können, einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Jugendamt oder dem Sozialamt stellen.