Betreuungsverein des Caritasverbandes

Gesetzliche Betreuungen nach § 1896 ff BGB


"Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen gesetzlichen Betreuer."

 

Die Ursachen für die Beeinträchtigung der selbstständigen Lebensführung sind unterschiedlich:

·         Psychische Erkrankung

·         Geistige Behinderung

·         Suchtverhalten

·         Demenz

·         Persönlichkeitsstörungen

·         sonstige Mischformen

 

Der Betreuer hat zum Wohle des Betroffenen zu handeln. Er kann in den vom Vormundschaftsgericht bestimmten Aufgabenkreisen tätig werden, wie zum Beispiel Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden, Renten- und sonstigen Leistungsträgern.

 

Unsere Aufgaben als anerkannter Betreuungsverein sind:

·         Übernahme von gesetzlichen Betreuungen durch unsere hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen

·         Gewinnung, Beratung und Schulung ehrenamtlicher Betreuer / innen

·         Informationsangebote über Vorsorgemöglichkeiten: Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung

 

Wir suchen Sie ...

den Menschen, der bereit ist, die Aufgabe einer ehrenamtlichen Betreuung zu übernehmen.

Sie brauchen dafür keine juristische Vorbildung, wohl aber die Bereitschaft, sich auf Menschen in schwierigen Situationen einzulassen.

 

Wir unterstützen Sie dabei durch...

 

·         persönliche oder telefonische fachliche Begleitung

·         Arbeitshilfen (Formulare, Anschreiben, etc.)

·         Erfahrungsaustausch beim Betreuer/innen-Treff

·         Qualifizierungsangebote und Fachtagungen

·         Broschüren über Vorsorgemöglichkeiten

 

Unsere unterstützenden Angebote richten sich an ehrenamtliche Betreuer, Angehörige, Mitarbeiter aus anderen Einrichtungen und an Betreuungsrecht interessierte Personen

Die Beratung ist für Sie kostenfrei und vertraulich

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung