Betreuungsverein des Caritasverbandes
Gesetzliche Betreuungen nach § 1896 ff BGB
"Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen gesetzlichen Betreuer."
Die Ursachen für die Beeinträchtigung der selbstständigen Lebensführung sind unterschiedlich:
· Psychische Erkrankung
· Geistige Behinderung
· Suchtverhalten
· Demenz
· Persönlichkeitsstörungen
· sonstige Mischformen
Der Betreuer hat zum Wohle des Betroffenen zu handeln. Er kann in den vom Vormundschaftsgericht bestimmten Aufgabenkreisen tätig werden, wie zum Beispiel Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden, Renten- und sonstigen Leistungsträgern.
Unsere Aufgaben als anerkannter Betreuungsverein sind:
· Übernahme von gesetzlichen Betreuungen durch unsere hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen
· Gewinnung, Beratung und Schulung ehrenamtlicher Betreuer / innen
· Informationsangebote über Vorsorgemöglichkeiten: Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung
Wir suchen Sie ...
den Menschen, der bereit ist, die Aufgabe einer ehrenamtlichen Betreuung zu übernehmen.
Sie brauchen dafür keine juristische Vorbildung, wohl aber die Bereitschaft, sich auf Menschen in schwierigen Situationen einzulassen.
Wir unterstützen Sie dabei durch...
· persönliche oder telefonische fachliche Begleitung
· Arbeitshilfen (Formulare, Anschreiben, etc.)
· Erfahrungsaustausch beim Betreuer/innen-Treff
· Qualifizierungsangebote und Fachtagungen
· Broschüren über Vorsorgemöglichkeiten
Unsere unterstützenden Angebote richten sich an ehrenamtliche Betreuer, Angehörige, Mitarbeiter aus anderen Einrichtungen und an Betreuungsrecht interessierte Personen
Die Beratung ist für Sie kostenfrei und vertraulich
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung





